Prüfungen und Besondere Leistungsfeststellungen im Überblick
- Details
- Zuletzt aktualisiert am 04. April 2013
- Geschrieben von U. Hempel
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Teilnahme (verbindlich!):
- Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
- Alle Schüler im Hauptschulbildungsgang der Klassenstufe 9
- Schüler im Realschulbildungsgang Klasse 9 (bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, z. B. gewünschtes Verlassen der Schule und Übergang in eine berufliche Ausbildung)
- Abschlussprüfung Klasse 10:
- Alle Schüler der Klassenstufe 10
Ziel:
- Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
- Erreichen des Hauptschulabschlusses oder
- Erreichen des qualifizierenden Hauptschulabschlusses (Übergang in Klasse 9 oder Klasse 10 des Realschulbildungsganges möglich!)
- Abschlussprüfung Klasse 10:
- Erreichen des Realschulabschlusses
Schriftliche Prüfungen / Leistungsnachweise:
- Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
- Erste Fremdsprache (Englisch)
- Teil A (schriftlich): 90 Minuten
- Teil B (Gruppenprüfung 20 oder 30 Minuten)
- Deutsch (180 Minuten)
- Mathematik (180 Minuten)
- Abschlussprüfung Klasse 10:
- Erste Fremdsprache (Englisch)
- Teil A (schriftlich): 180 Minuten
- Teil B (Gruppenprüfung 25 oder 35 Minuten)
- Deutsch (240 Minuten)
- Mathematik (240 Minuten)
- Biologie / Chemie oder Physik (150 Minuten)
Mündliche Prüfungen / Leistungsnachweise
Hinweis:
Das Fach Sport ist nicht als Prüfungsfach zugelassen. In Klasse 10 ist außerdem der Vertiefungskurs nicht als Prüfungsfach möglich.
- Besondere Leistungsfeststellung Klasse 9:
- Zwei weitere, schriftlich nicht geprüfte Fächer
- Abschlussprüfung Klasse 10:
- Ein weiteres, schriftlich nicht geprüftes Fach
Zusätzliche Prüfungen / Leistungsnachweise:
Es sind bis zu zwei zusätzliche mündliche Prüfungen / Leistungsnachweise möglich, diese müssen innerhalb von zwei Werktagen nach Bekanntgabe der Ergebnisse von Leistungsnachweisen / Prüfungen bei der Schulleitung beantragt werden
Abschlüsse
Hauptschulabschluss
Voraussetzungen:
- Teilnahme an der BLF
- Alle Fächer mindestens Note 4
- Notenausgleich (höchstens in drei Fächern):
- Note 6 kann nicht ausgeglichen werden
- Einmal kann Note 5 in D, Ma, 1. Fremdsprache, Ph, Ch, WTH durch Note 3 in diesen Fächern ausgeglichen werden
- Note 5 in einem anderen Fach kann mit Note 3 ausgeglichen werden
Voraussetzungen:
- Ziel der Klassenstufe 9 erreicht
- Erfolgreiche Teilnahme an BLF:
- Durchschnitt aller Jahresnoten des Hauptschulabschlusses nicht schlechter als 3,0
- Kein Fach schlechter als Note 4
- In allen Leistungsnachweisen der BLF wurde mindestens die Note 4 erreicht
Voraussetzungen:
- Teilnahme an den Prüfungen
- Alle Endnoten mindestens Note 4
- Notenausgleich (höchstens in zwei Fächern):
- Note 6 kann nicht ausgeglichen werden
- Einmal kann Note 5 durch Note 3 ausgeglichen werden
- Endnote 5 in zwei Fächern (außer in D, Ma, 1. Fremdsprache und gewähltem naturwissenschaftlichem Fach) kann durch die Endnoten 2 und 3 oder besser in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden